Datenschutzerklärung

Inhalt:

Teil 1 - Für Besucher dieser Webseite
 
Teil 2 - Allgemein zu personenbezogenen Daten
Teil 3 - Anschriften von Kunden

Teil 4 - Druckdaten
Teil 5 - Grundsätzliche Maßnahmen

Teil 1 - Besucher dieser Webseite betreffend

Da haben wir sicher des öftern als erstes folgende Frage:
Warum ist diese Seite nicht "sicher"?

Die Antwort ist zweigeteilt und trivial:

Zunächst mal ist seitens des Hosters (hier die Telekom) und unsererseits ein nicht unerheblicher Aufwand erforderlich. Das soll bei neueren Kunden problemloser sein, aber bei Altkunden ist ein neuer Vertrag erforderlich.
(So zumindest unser Informationsstand vom Frühjahr 2018)

Der zweite Teil der Antwort:
Sie wissen zwar nicht sicher, dass Sie wirklich auf unserer Webseite sind - aber das hat keinerlei Einfluss auf irgendwelche Geschäfte oder Verträge! Diese kommen über diese Webseite definitiv nicht zustande (und das mit Absicht).

Vertäge oder Geschäfte zwischen einem Kunden und neue PERSPEKTIVEN kommen ausschließlich über persönlichen/ telefonischen/ oder Mailkontakt zustande - das bestätigen dann alle Beteiligten prinzipbedingt mehrfach.
Sollten Sie dies hier auf einer "gefakten" Seite sehen, wird das vor jedem Vertragsabschluss deutlich zu erkennen sein.

Selbstverständlich ist eine Umstellung auf https in Planung.

Als nächstes ist es für einen Besucher dieser Webseite von Bedeutung, was hier gespeichert wird etc.

Die Antwort sehr einfach:
Gar nichts wird gespeichert oder personenbezogen ausgewertet!

Zur Erläuterung:

Die Einschränkung Nr1:

Die Telekom erklärt dazu
Für alle Homepage-Produkte gilt:
Jeder Besucher Ihrer Homepage wird in einem Logfile erfasst. Anhand dieser Logfiles wird die Statistik im Homepagecenter generiert. Um datenschutzkonform zu handeln, werden die IP-Adressen der Besucher auf unserem Server pseudonymisiert und Ihnen auch nur so angeboten. Es findet keine personenbezogene Speicherung von Daten durch die Telekom statt. 

Die Einschränkung Nr2:

1. Auskunft
2. Löschung
3. Berichtigung
4. Widerspruch

Nicht ganz konventionell ... Aber meine Kollegen und ich haben uns in den letzten Wochen etliche Datenschutzerklärungen angesehen.

Da steht oft soviel drin, dass die wesendlichen Punkte ganz sicher untergehen. Es mag sein, dass Juristen das anders sehen, aber am Ende geht es bis hier nur darum, dass Sie als Besucher dieser Webseite wissen woran Sie sind. Sollte einem Juristen ein gravierender Fehler auffallen bitten wir um Mitteilung (auf welchen Wege auch immer - siehe Impressum)

Kommen wir nun zu Teil 2

Personenbezogene Daten von Kunden bzw anfragenden potentiellen Kunden, die innerbetrieblich gespeichert werden.

Dazu sollten wir uns die verschiedenen Wege ansehen, wie hier überhaupt Daten landen können:

Soweit zum Umgang mit den absichtlich oder nebenbei eingehenden Kontaktdaten. Wichtig ist bis hier:

Kommen wir also zu Teil 3 personenbezogener Daten -
Die Rechnungsanschriften:

1. Auskunft
2. Löschung
3. Berichtigung
4. Widerspruch 

Teil 4: Druckdaten

Hier zunächst eine Definition:

Hier unterscheiden wir zwischen Institutionellen Kunden und Privatkunden

Privatkunden:

Das Vorgehen in einem solchem Fall wird immer bei Auftragserteilung besprochen. Selbstverständlich haben Sie auch hier die Möglichkeit:

1. Auskunft
2. Löschung
3. Berichtigung (entfällt, weil schlicht Blödsinn)
4. Widerspruch (entfällt, weil schlicht Blödsinn) 

Geschäftskunden (Institutionen/Vereine/Firmen/...):

 

Teil 5: Grundsätzliche Maßnahmen

Schlussbemerkung:

Es ist im Grunde nicht zu dulden, dass unsere Kunden freiwillig per Akzeptanz der AGBs von Firma xy einwilligen, unsere Kontaktdaten (nicht die unserer Kunden, sondern unsere eigenen) an eine Firma in den zB USA weiterzuleiten.
Dies machen wir nicht, und dies wollen wir auch von niemand Anderem.
Es ist schon erstaunlich, mit wem man sich alles über die unseres Erachtens illegale Weitergabe von personenbezogenen Daten unterhalten muss, nur weil die App xy ja so praktisch ist.
Von wenigen privaten Ausnahmen ist mir selbst auch keine Situation bekannt, in der es die Internetgrunddienste nicht auch täten - und letztlich genauso praktikabel.

Allen, die diese Schlussbemerkung nicht verstehen, empfehlen wir eine intensive Auseinandersetzung mit statistischen Methoden. Evtl könnte es hilfreich sein, sich mit dem Begriff "Rasterfahndung" auseinander zu setzen. Dies geht nicht gegen die Behörden unseres Staates! Es soll nur einen Anhalt dafür geben, ab wann Themen der Datensicherheit eigentlich relevant wurden. Relevant in einem Rahmen, der die von natürlichen Personen durchgeführte Überprüfung durch eine maschinelle ersetzte.

In der Hoffnug mit größtmöglicher Transparenz und Offenheit auch formal den aktuellen gesetzlichen Vorgaben genüge getan zu haben ..

mfg
Eku Rochla (Inhaber)

Bremen, 22.05.2018